Sonderleistungen außerhalb der Heilbehandlung
Die Krankenkasse übernimmt nur ärztliche Leistungen, die sie als ‚Heilbehandlung‘ einstuft. Daher werden Leistungen, die nicht unter diese Kategorie fallen, privat in Rechnung gestellt. Nachfolgend finden Sie einen Auszug der Ärztekammer-Empfehlungen zu einigen Nebenleistungen:
- Gruppe I (Kleine Bestätigungen): 10€
- Bestätigungen von Krankmeldungen
- AMS-Bestätigung über den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit
- Gruppe II (Bestätigungen): 20€
- Kurzes Attest (Diagnose laut vorliegendem Befund, Krankheitsverlauf, einfache, klinische Untersuchung)
- Ausfüllen von Kontrollblättern, Berichtsformularen etc. (Diagnose laut vorliegendem Befund; Krankheitsverlauf; einfache, klinische Untersuchung), eine Seite
- Bestätigung über die Dauer der Krankheit für Rechtsanwalt oder Versicherung
- Kurzer Anfangs- und Schlussbericht bei privaten Zusatzversicherungen
- Gruppe III: 40€
- Ergänzungsuntersuchungen (zusätzliche Untersuchung und Ergänzungsgutachten zu bereits vorliegenden Gutachten)
- Ausführlicher Befundbericht
- Gruppe IV (Kleine Gutachten bis max. eine Seite): 60€
- Kurzes zusammenfassendes ärztliches Gutachten/Bericht aus der Krankengeschichte, z.B. für Rechtsanwalt etc. (außer Versicherungsgutachten)
- Gruppe V (Mittlere Gutachten bis max. zwei Seiten): 120€
- mittleres ärztliches Gutachten/Bericht aus der Krankengeschichte (außer Versicherungsgutachten)
- mittellange Zusammenfassung aus der Krankengeschichte, z.B. für Rechtsanwalt etc.
- Gruppe VI (Große Gutachten über zwei Seiten): 180€
- Zweitmeinung: 350€
- Administrative Leistungen
- Kopien/Ausdrucke aus der Krankengeschichte Erstanforderung: kostenfrei
- Erneute Anforderung pro Seite: 3€
- e-card-Einsatzgebühr: 30€
