Führerschein Gutachten
Fachärztliche Stellungnahme für den Amtsarzt
Sollten Sie von der Behörde aufgefordert werden, eine fachärztliche Stellungnahme zur Beurteilung Ihrer Fahreignung (z. B. wegen Trunkenheit am Steuer oder vermuteter demenzieller Entwicklung) vorzulegen, unterstütze ich Sie gerne.
Dazu benötige ich eine detaillierte Anamnese Ihres psychosozialen Umfelds und Ihrer Führerschein-Historie. Ergänzend sind eventuell weitere Befunde erforderlich (z. B. Laborwerte, psychologische Tests), bei deren Einholung ich Sie gerne berate.
Bitte bringen Sie zur Untersuchung einen amtlichen Lichtbildausweis, relevante Vorbefunde (Arztbriefe, verkehrspsychologische Untersuchungen, aktuelle Laborwerte, Drogenscreenings) sowie das Schreiben der Behörde mit.
Das Honorar für das Gutachten beträgt 450 Euro und ist am Untersuchungstag bar zu begleichen. Innerhalb weniger Tage erhalten Sie das Gutachten per Post oder können es sich während der Ordinationszeiten persönlich abholen.
Untersuchungen erfolgen außerhalb der Ordinationszeiten nach telefonischer Terminvereinbarung
Mitzubringen sind:
- Das Schreiben der Führerscheinbehörde mit der spezifischen Fragestellung.
- Das Gutachten der verkehrspsychologischen Untersuchung (VPU). Sollte Ihnen dieses nicht vorliegen, können Sie beim durchführenden Institut eine Kopie anfordern.
- Ergebnisse der letzten Haaranalyse oder einer anderen relevanten Untersuchung.
- Einen gültigen Lichtbildausweis.
- Alle relevanten medizinischen Vorbefunde, insbesondere aus früheren Aufenthalten in psychiatrischen Abteilungen, sowie eine Zusammenfassung Ihres behandelnden Psychiaters.
- Wenn Sie derzeit eine Psychotherapie machen, bringen Sie bitte eine Teilnahmebestätigung Ihres Therapeuten mit.
- Falls Sie im Substitutionsprogramm sind, ist der Original-Substitutionsausweis erforderlich.
